Pädagogisches Konzept der Hebelschule Lörrach
Zu einem gelungenen Durchlaufen der Grundschulzeit bzgl. der kognitiven und (fein)motorischen, insbesondere aber auch der sozialen Fähigkeiten, bedarf es der konstruktiven Zusammenarbeit von Schule, Eltern und Schüler.
Neben den gesetzlichen Vorgaben – Schulberichte (halbjährlich ab Ende der Klasse 1), Elternabende, Elterngespräche – legt die Hebelschule mit den folgenden Maßnahmen besonderen Wert auf Kontakte mit den Eltern:
- Elterngespräch statt Bericht etwa im Februar der 2.Klasse
- Führen von Mitteilungsheften zur Information und zum Austausch
- Ein zweimal jährlich erscheinender Eltern-Rundbrief zur Information über stattgefundene Projekte und Aktionen
- Eltern-Gespräche nach Bedarf in allen Klassenstufen
Eltern, die nicht am Elternabend teilnehmen, müssen sich die fehlenden Informationen selbst beschaffen; das Lesen der Mitteilungen im hierfür extra vorgesehenen Mitteilungs- und Hausaufgabenheft liegt in der Verantwortung der Eltern.
Wenn ein Kind aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist die Schule unverzüglich zu informieren. Dies kann mündlich über Mitschüler oder telefonisch geschehen. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Fehlt ein Kind unentschuldigt, wird von der Schule im Laufe des Vormittags nachgefragt.
Grundlage für die Arbeit der Lehrerin / des Lehrers ist der „Bildungsplan für die Grundschulen des Landes Baden-Württemberg“ sowie das Schulgesetz.
Darüber hinaus hat sich die Hebelschule ein eigenes Profil geschaffen. Sie ist eine anerkannte „Schule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt“, die aber auch den musischen Bereich besonders fördern will. Beidem wird im „Musisch-sportlichen Nachmittag“ Rechnung getragen. Der MSN stellt ein Wahlangebot dar, dessen Teilnahme verpflichtend ist.
Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
sind für uns wichtige Erziehungsziele. Dies sind wesentliche Voraussetzungen für unsere gemeinsame Arbeit, für die weiterführenden Schulen, für den Beruf, für das gesamte Leben.
Ihr Kind lernt dies beispielsweise durch:
- pünktliches Erscheinen in der Schule
- konzentriertes Arbeiten im Unterricht
- freundliches Auftreten
- konstruktive Zusammenarbeit mit Schulkameraden
- zuverlässiges Mitbringen von Schulmaterialien, Rücklaufzetteln, etc.
- regelmäßiges und sorgfältiges Anfertigen von Hausaufgaben
[Hausaufgaben sind ein unverzichtbarer Bestandteil
des schulischen Lernens um Inhalte zu wiederholen,
zu festigen und vorzubereiten.]
So, wie Schülerinnen und Schüler das Recht auf Bildung haben, haben sie ihrerseits die Pflicht, sich an einen geordneten Rahmen zu halten, damit schulische Bildung stattfinden kann.
Eltern und Lehrerinnen/Lehrer versuchen gleichermaßen, die Schülerinnen/Schüler in ihren Bemühungen zu unterstützen.
Kinder, die sich nicht an unsere Regeln halten, stören dadurch häufig den Ablauf des Schultages. Sie binden oft die volle Aufmerksamkeit von uns Lehrerinnen/Lehrern und behindern damit das Lernen der anderen Kinder.
Eine Lehrerin/ein Lehrer ist nicht nur dem Wohl des einzelnen Kindes, sondern auch dem seiner ganzen Klasse verpflichtet. Allen, Schülern wie Lehrern, muss ungestörtes Lernen bzw. Lehren in einem entsprechenden Umfeld möglich sein.
Deshalb stehen den Lehrerinnen/Lehrern bei Nichteinhaltung der o.a. Regeln pädagogische Maßnahmen wie Gespräche, Ermahnungen, „Gelbe Karten“, Auszeiten u.ä. zur Verfügung.
Wir haben gemeinsam - und auf der Grundlage des Schulgesetzes – zum Wohl Aller beschlossen, dass Kinder, die unsere Regeln nicht einhalten,
- vor oder nach dem Unterricht Aufgaben nachholen (in diesem Fall
werden Sie, die Eltern, informiert)
- sich schriftlich Gedanken über ihr Verhalten machen
- ggf. schriftlich eine Entschuldigung formulieren
- Wiedergutmachung an die Gemeinschaft leisten
(z.B. aufräumen, Tafel putzen, ...)
- von Unterrichtsstunden ausgeschlossen werden
- zeitweilig in eine andere Klasse gehen
In Einzelfällen behält sich die Schule vor, eine Helfer-Runde einzuberufen („Runder Tisch“) und ggf. einen zeitweiligen Schulausschluss auszusprechen.
Handys und andere elektronische Geräte sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Sobald sie hör- oder sichtbar werden, werden sie abgenommen und im Sekretariat deponiert. Dort müssen sie von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.